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Wohnungsabnahme bei Mieterwechsel


Bei Auszug des Mieters erstellen wir ein Wohnungsabnahmeprotokoll in dem festgehalten wird, wie der Zustand der Mietsache bei Auszug war. Dadurch lässt sich später leichter beweisen wenn es um Tatsachenfeststellungen geht ob z.B. die Wand oder der Heizkörper sich in ordnungsgemäßen Zustand befunden hat.



© Sachverständigenbüro Holger Heßberger GmbH

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