Unterstützung bei selbstständigen Beweissicherungsverfahren
Ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren ist grundsätzlich eine sehr teure und langwierige Angelegenheit. Von daher ist es ratsam ein eventuelles Beweissicherungsbegehren vorher von uns überprüfen zu lassen, ob ein späterer Gutachter die Beweislage und Sachlage ähnlich auslegen wird oder ob er eventuell zu einem völlig abweichenden Ergebnis kommt. Dies würde dann nämlich bedeuten, dass Sie für teures Geld selbst Beweise gegen sich geliefert haben. Nach unserer Meinung ist es sinnvoller uns vor Beantragung eines selbstständigen Beweissicherungsverfahren mit der Überprüfung zu beauftragen. Wir prüfen in diesem Zusammenhang, ob der vom Gericht beauftragte Sachverständige wahrscheinlich zum erhofften Ergebnis kommt oder nicht. Ferner können wir unsere Hilfe bei der technischen Formulierung des Beweisantrages anbieten. Auch hier liegen in der Praxis oft Probleme, wenn der Sachverständige unpräzise Aufgaben im Beweisbeschluss bekommt. Da er selbst (der gerichtlich beauftragte Sachverständige) nichts Neues in den Prozess einbringen darf, ist auch eine einfache Umformulierung des Beweisantrages nicht so einfach möglich. Nur der Antragsteller bestimmt den Gegenstand, der in die Verhandlung eingebracht wird.