Gewährleistung Bau: Gewährleistungscheck
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Baumängel die innerhalb der Gewährleistungsfrist (bei Wohngebäuden regelmäßig 5 Jahre) auftreten nicht dem Unternehmer / Bauträger gemeldet werden und somit auch nicht auf Kosten des Unternehmers beseitigt werden. Es ist daher ratsam, das Bauwerk rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durch uns begehen zu lassen. Das Bauwerk wird dann untersucht ob Baumängel aufgetreten sind, die noch in die Baugewährleistung fallen. Das durch uns erstellte Protokoll kann an den Unternehmer, zwecks Mängelbeseitigung, weitergeleitet werden.