Steuervorteile (AfA)
Klassischer Konflikt: Ein Erbe will das Elternhaus verkaufen, der andere will darin wohnen bleiben. Wer zahlt wen aus? Ist das finanzierbar?
Die pauschalen gesetzlichen Annahmen zur Lebensdauer einer Immobilie entsprechen oft nicht der Realität. Ob für steuerliche Zwecke, Finanzierungen oder Verrentungsmodelle: Die Kenntnis der tatsächlichen wirtschaftlichen Restnutzungsdauer ist bares Geld wert.
Anerkanntes Gutachten –
Höhere Abschreibung (AfA)
möglich
Klassischer Konflikt: Ein Erbe will das Elternhaus verkaufen, der andere will darin wohnen bleiben. Wer zahlt wen aus? Ist das finanzierbar?
Wir ermitteln diesen Wert sachverständig und fundiert – basierend auf dem realen Zustand Ihres Objekts, nicht auf theoretischen Tabellen.
Wir klären Ihren exakten Bedarf telefonisch oder per E-Mail und erstellen Ihnen direkt ein maßgeschneidertes, transparentes Festpreisangebot.
Sie erhalten von uns eine strukturierte Checkliste und senden uns die verfügbaren Objektunterlagen ganz unkompliziert digital oder per Post zu.
Unser zertifizierter Sachverständiger kommt persönlich zu Ihnen. Wir besichtigen die Immobilie und nehmen alle wertrelevanten Faktoren vor Ort auf.
Wir ermitteln den objektiven Immobilienwert in unserem Büro - unter strenger Berücksichtigung von Lage, Bausubstanz, Ausstattung und rechtlichen Gegebenheiten.
Sie erhalten Ihr rechtssicheres Restnutzungsdauer-Gutachten (zur Vorlage beim Finanzamt) zeitnah als PDF-Dokument (auf Wunsch digital signiert) oder klassisch in gedruckter Form.
Wichtig sind Informationen zum ursprünglichen Baujahr, eine Auflistung aller größeren Sanierungen (Heizung, Fenster, Dach) sowie der Energieausweis.
Je besser wir den "Ist-Zustand" belegen können, desto fundierter ist das Gutachten gegenüber dem Finanzamt.
Ihr Vorteil: Return on Investment
Gelingt der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer (z. B. 30 statt 50 Jahre), steigt Ihre jährliche Abschreibungssumme oft um mehrere Tausend Euro an. Das Gutachten hat sich damit oft schon im ersten Jahr selbst bezahlt gemacht.
Situation:
Das Finanzamt geht in der Regel von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus. Das Haus war jedoch technisch veraltet (keine Dämmung, alte Rohre).
Ergebnis:
Unser Gutachten hat nachgewiesen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer nur 25 Jahre beträgt. Daher konnte eine höhere Abschreibung realisiert werden.
Gesetze gehen oft von pauschalen Werten (z. B. 50 Jahre Gesamtnutzungsdauer) aus. Wenn Ihr Gebäude jedoch aufgrund von Bauweise, Witterungseinflüssen oder unterlassenen Instandhaltungen "schneller altert", ist die wirtschaftliche Restnutzungsdauer faktisch kürzer. Dies muss sachverständig nachgewiesen werden.
Ja. Wenn wir nachweisen, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist, können Sie unter Umständen eine höhere Abschreibung (AfA) geltend machen. Dies führt zu einer höheren jährlichen Steuerersparnis.
Wir berechnen den Wert nicht nach theoretischen Tabellen, sondern basierend auf der Realität. Berücksichtigt werden das Baujahr, die Bauweise, der aktuelle Objektzustand, der Instandhaltungsgrad sowie Modernisierungen.