Ihr Immobiliengutachter Nürnberg, München, Stuttgart und Frankfurt

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Leistungen


Kurzgutachten

Zu unserer Hauptaufgabe zählt sicherlich das Erstellen von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien. Gleich ob es sich hierbei um die Wertermittlung einer Garage, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus oder um größere Gewerbeanwesen bis hin zu kompletten Industrieanlagen handelt. Überwiegend erstellen wir so genannte Kurzgutachten.
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Langgutachten

Langgutachten werden dort benötigt, wo eine umfassende Beschreibung des Bewertungsobjektes unumgänglich ist. Dies ist z.B. bei Zwangsversteigerungen und Versteigerungen zur Aufhebung der Gemeinschaft notwendig, da der Leser des Gutachtens unter Umständen nicht die Gelegenheit und Möglichkeit hat das Bewertungsobjekt selbst zu besichtigen.
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Beratung Immobilienkauf

Hat man seine Wunschimmobilie gefunden, steht die wohl wichtigste Entscheidung an. Bevor diese Entscheidung getroffen wird, ist es ratsam fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen untersuchen wir das Objekt auf Mängel und auf Verdachtsmomente für das Vorliegen von verdeckten Mängeln. Ferner stellen wir fest, ob Sie das Objekt gemäß Ihren Vorstellungen nutzen können.
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Beurteilung von Bauschäden

Bei unsachgemäßer Ausführung von Bauleistungen ist es nicht immer notwendig gleich ein teures selbstständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Vielmehr sollte dem ausführenden Unternehmen klar dargelegt werden, dass die Ausführung so nicht in Ordnung ist. Ausreichend ist hier regelmäßig eine gutachterliche Stellungnahme.
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Qualitätskontrolle

Bei der Errichtung von Bauwerken, klassischerweise von eigengenutzten Wohnimmobilien, kann immer dann ein Problem entstehen, wenn dies entweder von einem Bauträger erworben wird oder wenn das Bauwerk schlüsselfertig über einen so genannten Generalunternehmer errichtet wird. In diesem Fällen ist es nämlich so, dass der eigentliche Bauherr keinen eigenen Vertreter auf der Baustelle hat der seine Interessen vertritt.
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Abnahme von Neubauten

Wird ein neu errichtetes Bauwerk dem Eigentümer übergeben bzw. ist eine größere Sanierungsmaßnahme fertig gestellt, so ist es wichtig, dass eine förmliche Bauabnahme stattfindet. Hier wird festgestellt ob der Unternehmer seine Leistung vollständig, gemäß dem Auftrag (in der Regel die Baubeschreibung), gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln am Bau erbracht hat. 
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Beratung Immobilienverkauf

Soll eine Immobilie verkauft werden so ist für die weitere Vorgehensweise wichtig, dass der erzielbare Verkaufspreis realistisch eingeschätzt wird. Wird der Verkaufspreis zu hoch angesetzt, vergrämt man eventuell potenzielle Interessenten. Ferner reagieren manche Interessenten sehr zurückhaltend wenn der Kaufpreis mehrmals nach unten korrigiert wird. 
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Gewährleistungscheck

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Baumängel die innerhalb der Gewährleistungsfrist (bei Wohngebäuden regelmäßig 5 Jahre) auftreten nicht dem Unternehmer / Bauträger gemeldet werden und somit auch nicht auf Kosten des Unternehmers beseitigt werden. Es ist daher ratsam, das Bauwerk rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durch uns begehen zu lassen. 
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Überprüfung der Wohnflächen

Gemäß regelmäßiger Rechtsprechung liegt ein Mangel in der Sache vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der vertraglichen Wohnfläche abweicht. 
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Beweissicherungsverfahren

Ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren ist grundsätzlich eine sehr teure und langwierige Angelegenheit. Von daher ist es ratsam ein eventuelles Beweissicherungsbegehren vorher von uns überprüfen zu lassen, ob ein späterer Gutachter die Beweislage und Sachlage ähnlich auslegen wird oder ob er eventuell zu einem völlig abweichenden Ergebnis kommt. 
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Beratung Sanierung

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Baufirmen eine nicht nachhaltige Sanierung vorschlagen. Teilweise aus Unwissen, teilweise aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus. Problematisch ist hierbei immer, dass die Firma den Auftrag in der Regel erledigen möchte auch wenn die optimale Sanierungsmethode nicht in ihren Kernkompetenzbereich fällt.
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Mieterhöhungsverlangen

Hier ermitteln wir Vergleichsmieten und bereiten diese entsprechend der gesetzlichen Vorschriften auf. Außerdem geben wir in diesem Zusammenhang Hinweise inwieweit die zu vergleichenden Wohnungen oder Häuser identisch sind oder wo Unterscheidungspunkte sind und wie sich diese auf die Miete auswirken. 
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Abnahmen Mieterwechsel

Bei Auszug des Mieters erstellen wir ein Wohnungsabnahmeprotokoll in dem festgehalten wird, wie der Zustand der Mietsache bei Auszug war. 
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© Sachverständigenbüro Holger Heßberger GmbH

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